Seit 2006 staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Waffensachkunde
Seit 2008 staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Wiederladen und Vorderladerschießen

 

Häufige Fragen rund um die Fachkunde zum Wiederladen und Vorderladerschießen.

1. Kann jeder den Fachkundelehrgang besuchen?

A: Nein. Das Mindestalter ist 21 Jahre und eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung muss vor Lehrgangsantritt vorliegen. Für junge Jäger mit Jagdschein sind Ausnahmen an der Alterserfordernis möglich.

2. Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wie bekomme ich diese?

A: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur Teilnahme an (allen) Fachkundelehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz zwingend erforderlich. Sie bestätigt, dass der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist. Vorstrafen oder Minderjährigkeit versagen die Ausstellung der Bescheinigung möglicherweise. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zur Lehrgangsteilnahme vorliegen. (Siehe auch (1. SprengV) § 34 )
Zur Beantragung halten die zuständigen Behörden ein Formblatt bereit. In der Regel ist die Waffenbehörde zuständig. Haben Sie noch keine waffenrechtliche Erlaubnis und kennen die zuständige Behörde nicht, fragen Sie im Rathaus im Bürgerbüro nach. Auch jeder Waffenhändler oder Jäger Ihres Wohnortes werden die für Sie zuständige Behörde nennen können.

3. Ich habe bereits eine WBK und/oder einen Jagdschein. Ist dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung immer noch nötig?

A: Leider ja. Da gibt es keine Ausnahme.

4. Wo und wann findet der Fachkundelehrgang statt?

A: Der Lehrgang beginnt Samstag und Sonntag jeweils um 9 Uhr und findet im Schützenhaus Halsbek bei Westerstede statt. In der Regel werden wir vor 17 Uhr fertig. Genaue Anschrift:

Halsbeker-Schützenverein e.V.
Wittenheimstraße 59
26655 Westerstede-Halsbek

5. Ich komme von weiter weg. Wo kann ich übernachten?

A: Das ist kein Problem. Unter der Rubrik Links sind einige Pensionen aufgelistet. Dort melden Sie sich bitte selbst an. Buchen Sie bitte rechtzeitig.

6. Sind auch andere Termine möglich?

A: Die bereits veröffentlichten Termine sind mit der Behörde und dem Schützenverein abgestimmt. Siehe dazu auch Frage 14. Aber prinzipiell sind auch andere Termine planbar.

7. Sind Schulungen mehrerer Personen oder Gruppen möglich?

A: Sicher, sofern pro Lehrgang nicht 20 Teilnehmer überschritten werden. Ansonsten bin ich gerne bereit einen gesonderten Lehrgangstermin zusätzlich neu abzustimmen und als geschlossener Lehrgang zu schulen. Dazu sind mindestens 10 Teilnehmer nötig.

8. Mich interessiert eines der Themen Vorderladerschießen/Wiederladen nicht. Kann man den Lehrgang teilen?

A: Ich habe mich für das Angebot eines kombinierten Lehrgang entschieden, der das Wiederladen von Patronenhülsen und das Vorderladerschießen umfasst. Da der Umfang von Lehrgang und Prüfung bei einer Teilung nicht wesentlich abnehmen würde und es aus meiner Sicht ein Fehler wäre, wenn die spätere Erwerbserlaubnis in Folge nur eine Sorte Pulver zulässt, habe ich den Lehrgangsplan als Kombilehrgang ausgelegt. Ich hatte auch schon Teilnehmer, die vorher an anderen Orten nur einen Teil dieser Lehrgänge absolviert hatten. Diese hatten ihre frühere Entscheidung bedauert und dann dann den anderen Teil nachgeholt.
Da die gesetzliche Grundlage für beide Themen überwiegend gleich ist und auch am gesamten Lehrgangsaufwand - Zeit und Geld - gespart werden kann, ist eine Teilung wirklich nicht zu empfehlen.

9. Lehrgang fällt aus, warum?

A: Es sollte nicht sein, kann aber in Ausnahmefällen passieren. Wenn zum geplanten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss der Lehrgang zum späteren Zeitpunkt stattfinden. Den Teilnehmern wird dann aber rechtzeitig ein Ersatztermin genannt. Wir können den Lehrgang nur mit mindestens 10 Teilnehmern durchführen. In aller Regel sind meine Lehrgänge fast immer vollständig, d.h. mit 20 Teilnehmern ausgebucht.

10. Wie aufwendig ist der Lehrgang?

A: Das empfindet jeder anders. Der Lehrplan des Lehrgangsträgers ist in engen Grenzen vorgegeben und unterliegt der Genehmigungspflicht. Das stellt ein Mindestmaß an Lehrinhalten sicher. Um dem Teilnehmer den Umfang mitzuteilen und damit er sich ausreichend vorbereiten kann, bekommt dieser nach der Anmeldung den Lehrplan und Lehrmaterialien 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn automatisch zugeschickt.

11. Ich habe mich angemeldet und noch keine Unterlagen bekommen?

A: Ist der Teilnehmerbetrag überwiesen? Ich versende die Unterlagen spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Sollte drei Wochen vor Lehrgangsbeginn noch nichts angekommen sein, so melden Sie sich bitte umgehend bei mir.

12. Kann man die Unterlagen ohne Lehrgangsbuchung zum kleinen Preis bekommen?

A: Nein, Fair Play bitte. Ich habe sehr viel Geld und Arbeit investiert und den ganzen Lehrgang mühevoll und sorgfältig erstellt. Das war nicht einfach. Auch die Beantragung um staatliche Anerkennung dieser Fachkundelehrgang kann nicht “so mal eben schnell” per vorgegebenen Antrag gestellt werden und ist an umfangreiche Forderungen und Auflagen gebunden.
Daher verlange ich einen angemessenen Preis, der aber knapp und fair kalkuliert ist.
Wer sich einfach über das Wiederladen informieren will, findet eine Reihe von Büchern zum Wiederladen und Vorderladerschießen, wie auch reichliche Infos im Internet.

13. Wer darf überhaupt diese Sach- und Fachkundelehrgänge veranstalten und die Prüfung abnehmen

A: Bei den Waffensachkundelehrgängen dürfen die schießsporttreibenden Vereine nur für ihre Mitglieder Lehrgänge veranstalten und Prüfungen abnehmen.
Staatlich anerkannte Lehrgangsträger sind davon unabhängig und dürfen auch für Bewacher, Waffen- und Munitionssammler, Signalpistole u.a. schulen und prüfen.
Bei den Fachkundelehrgängen nach der 1. SprengV dürfen das ausschließlich nur staatlich anerkannte Lehrgangsträger. Lassen Sie sich dieses Anerkennungsschreiben vorlegen. Es sollte ohnehin dem Zeugnis beiliegen, damit später die für Sie zuständige Behörde auch den Nachweis des Lehrgangsträgers einsehen kann.

14. Kann jeder ohne Vorkenntnisse diesen Fachkundelehrgang bestehen?

A: Offengestanden - Nein. Man muss zwar kein Waffenbesitzer sein, aber gewisse Grundkenntnisse sind erforderlich. Die gelieferten Unterlagen müssen mehr als oberflächlich gelesen werden. Dennoch ist der Fachkundelehrgang im Gegensatz zur Waffensachkunde mehr praxisbezogen, so dass der Lehrgang nicht so theoretisch “trocken” ist.

15. Was muss ich zum Lehrgang mitbringen?

A: Unbedenklichkeitsbescheinigung und gültigen (!) Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin Block und Stift und - ganz wichtig - gute Laune. Wer einen Gehörschutz und Schutzbrille hat, darf diese gerne mitbringen.

16. Darf ich meine eigene Waffe mitbringen?

A: Bitte nicht. Das ist zum einen unnötig und ich oder der Schützenverein würde auch keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung übernehmen, andererseits möchte ich kein Leistungsschießen veranstalten. Es kommt nicht auf irgendwelche Ringergebnisse an. Geeignete Waffen stelle ich zur Verfügung. Jeder Teilnehmer wird nur ein paar Schuss abgeben.

17. Wie läuft der Lehrgang im Groben ab?

A: Zuerst wird die Rechtskunde und der theoretische Teil besprochen. Dann werden Gerätschaften zum Wiederladen und Vorderladerschießen vorgestellt und erklärt. Anschließend wird jeder Teilnehmer ein paar Patronen unter Anleitung fertigen und verschießen, wie auch einen Vorderlader laden und schießen.
In Anbetracht der knappen Zeit werden an beiden Tagen je ein Mittagessen gestellt. Das ist in der Teilnehmergebühr enthalten! Die Getränke rechnet jeder zum Schluss dieses Lehrgangs mit dem Schützenverein ab.

18. Prüfung - muss das sein?

A: Ja leider. es wacht auch ein Behördenvertreter über den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung und ist auch während der Prüfung immer anwesend (§ 36 der 1. SprengV).

19. Handicap - ist Barrierefreier Zugang vorhanden?

A: Der Schulungsraum ist ohne Stufen barrierefrei zu erreichen. Zum Schießstand gibt es eine Stufe. Es liegen aber Rampen bereit, so dass prinzipiell auch alles per Rollstuhl zu erreichen ist. Dennoch bitte ich da um vorherige Absprache.

20. Ausländische Teilnehmer möglich?

A: Das muss man geteilt beantworten. Der Lehrgang wie auch die Unterlagen sind komplett in Deutsch. Zum Verständnis muss jeder Teilnehmer dem folgen können, wie auch viele Fachbegriffe genannt werden.
Weiterhin ergibt dieser Lehrgang nur einen Sinn, wenn man auch die Erlaubnis nach § 27 SprengG - den “Pulverschein” beantragen kann. Das geht auch für Ausländer. Jedoch sollte sich der Betreffende bei seiner zuständigen Waffenbehörde erkundigen, ob dieser die Bedingungen dazu erfüllen kann. Eine Teilnahme an diesen Lehrgängen als (ausländischer) Zuschauer ohne Prüfung ist nicht möglich. Siehe auch Frage 21.

21. Kann man nur zum Lernen ohne Prüfung teilnehmen?

Eine Teilnahme nur zum Zuschauen ohne Ablegung der Prüfung ist nicht vorgesehen. Zudem verlangt der Gesetzgeber schon zur Teilnahme bei allen Lehrgängen nach dem SprengG (also nicht nur bei mir) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zudem macht das ohne vorhandenen Pulverschein auch keinen Sinn, weil dieser nicht nur den Erwerb und Besitz, sondern auch den Umgang reget. Wer im Besitz eines noch gültigen Pulverscheins ist und möchte teilnehmen, so ist das möglich, jedoch muss leider auch dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung beigebracht werden. Siehe auch Frage 2 und 3.

22. Was mache ich nach dem Lehrgang?

A: Haben Sie das Zeugnis nach bestandener Prüfung in Händen, ist das Wichtigste geschafft. Die Behörden halten ein Formblatt zur Beantragung der eigentlichen Erwerbserlaubnis bereit. Sie benötigen neben dem Zeugnis auch eine Bedürfnisbestätigung (siehe auch SprengVwV 27.8 und folgend). Haben Sie einen Jagdschein, so genügt diese Angabe. Der Sportschütze benötigt eine formlose Bestätigung seines Schützenvereins. Dort muss der Verein Ihre mindestens seit 6 Monaten bestehende Mitgliedschaft und das regelmäßige Schießen mit großkalibrigen Waffen und/oder das Vorderladerschießen bestätigen. Diese wird dann dieses Heftchen ausstellen:

23. Der Preis zum Lehrgang

A. Jaja, die leidigen Kosten. Ich scheue aber keinen Vergleich. Ganz im Gegenteil. Schauen Sie gerne bei den Mitbewerbern. Vergleichen Sie aber auch die gebotenen Leistungen zu meinen. Bei mir ist einschließlich zwei Mittagessen alles komplett. Es gibt keine versteckten Kosten wie Prüfungsgebühr, Standnutzung oder Verbrauchsmaterial. Alles inklusive!
Fachkundelehrgänge zum Pulverschein existieren nun seit mehr als 10 Jahren. Bislang wurde trotz stetig gestiegener Kosten in allen Bereichen der Teilnehmerpreis konstant gehalten. Ab dem Jahr 2020 erlaube ich mir eine moderate Anhebung um 10 € auf nun 190 € pro Teilnehmer, bzw. 160 € pro Teilnehmer bei Gruppenanmeldung von mindestens 3 gleichzeitigen Anmeldungen. Einen Teil davon soll aber für ein Gewinnspiel benutzt werden.

24. Ich habe da noch eine spezielle Frage.

A: Dann scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren. Im Kontakt finden Sie die eMailadresse oder rufen Sie an.

info@pulverschein.de

Tel.: 0491/9279031
Mobil: 0176/99815102

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